ProSiebenSat.1 ist der Überzeugung, dass nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg im Wettbewerb nur auf der Grundlage rechtmäßigen Handelns möglich ist. Die Verhinderung von und kartellrechtlichen Verstößen ist daher – neben den Themenfeldern Medienrecht und Datenschutz – von hoher Geschäftsrelevanz und ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Festigung unserer Marktposition sowie die Erreichung unserer Unternehmensziele. Anti-Korruption und kartellrechtliche zählen zu den wesentlichen nichtfinanziellen Aspekten des Konzerns.

Aus diesem Grunde besteht bei der ProSiebenSat.1 Group ein Compliance-Management-System (CMS) (Abb. 058). Wesentliche Zielsetzung des CMS ist, Integrität und rechtmäßiges Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller Mitarbeiter zu verankern und auf diese Weise Rechts- und Regelverstöße von vornherein zu verhindern. Vor dem Hintergrund der Konzernstruktur hat sich ProSiebenSat.1 in eine zentrale und dezentrale Compliance-Organisationsstruktur aufgeteilt. Die zentrale Organisation bilden der Compliance-Ausschuss (Compliance Board) und der Group Chief Compliance Officer (CCO), die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Fachexperten aus anderen Bereichen, beispielsweise der Rechtsabteilung, unterstützt werden. Das Compliance Board und der CCO unterstützen und beraten den Vorstand bei der Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des CMS. Der CCO ist für die Umsetzung des CMS im Konzern verantwortlich, führt Risikoanalysen und Schulungen durch und berät den Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Risikominimierung. Zudem beobachtet er die Rechtsentwicklung und unterbreitet Vorschläge zur Weiterentwicklung des CMS, unter anderem im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Einhaltung des Kartellrechts. Die dezentrale Compliance-Organisation wird durch Unit Compliance Officers (UCO) repräsentiert, die in den Konzerngesellschaften bestellt werden. Die Gesamtverantwortung für das CMS liegt beim Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE als Mutterunternehmen der ProSiebenSat.1 Group.  Corporate-Governance-Bericht, Risikobericht

058 / Zentrale Compliance-Organisation

Zentrale Compliance-Organisation (Grafik)

In ihrem Verhaltenskodex („Code of Conduct“) hat die ProSiebenSat.1 Group grundsätzliche Richtlinien und Handlungsweisen festgelegt. Diese Vorgaben definieren die allgemeinen Maßstäbe für das Verhalten in geschäftlichen, rechtlichen und ethischen Angelegenheiten. Sie dienen allen Mitgliedern des Vorstands, der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitern des Konzerns als verbindlicher Orientierungs- und Ordnungsrahmen für den Umgang miteinander sowie mit externen Stakeholdern. Denn wir sind der Überzeugung, dass unser unternehmerischer Erfolg auch vom Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre in unsere Unabhängigkeit und Integrität abhängt. Die Einhaltung hoher ethischer Standards und unser gesamtgesellschaftliches Engagement sind daher von ebenso entscheidender Bedeutung wie die Beachtung aller für uns relevanten Gesetze.

Die Durchführung einer systematischen und standardisierten Risikoanalyse für Compliance-Risiken stellt eine wesentliche Grundlage des CMS dar. Aufbauend auf die Relevanzanalyse wird in einem zweiten Schritt ein Compliance Risk Assessment durchgeführt. Der Vorstand unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung einer geeigneten Compliance-Organisation sowie adäquater und effizienter Compliance-Programme. Dazu gehören Beratung, Schulungen und aus Richtlinien abgeleitete Maßnahmen. Das CMS wird kontinuierlich weiterentwickelt, verbessert und überprüft. Um eine unabhängige, externe Bewertung zu erhalten, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG das CMS für die Teilbereiche Kartellrecht, Anti-Korruptionsvorschriften, Medienrecht und Datenschutzrecht nach dem IDW Prüfungsstandard 980 geprüft. Die Prüfung der Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des CMS der Holding-Gesellschaft ProSiebenSat.1 Media SE für das erste Halbjahr 2017 wurde am 20. Dezember 2017 abgeschlossen.

ProSiebenSat.1 zielt darauf ab, Transparenz im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Behörden zu schaffen, um internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung sowie nationalen und lokalen Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu entsprechen. Daher erstreckt sich das CMS auf die Verhinderung von Korruptionsstraftaten, insbesondere gemäß den Straftatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff. StGB), der Vorteilsgewährung an Amtsträger (§ 333 StGB) sowie der Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB). Im Jahr 2017 sind wie im Vorjahr keine Korruptionsvorfälle oder Anklagen wegen Korruption gegen den Konzern oder ProSiebenSat.1-Mitarbeiter bekannt geworden.

Im Hinblick auf das Kartellrecht umfasst das CMS bei ProSiebenSat.1 die Verhinderung von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb zu beeinträchtigen geeignet sind (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) sowie die Verhinderung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB, Art. 102 AEU). Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind wie 2016 keine neuen Verfahren oder Vorfälle im Bereich Kartellrecht bekannt geworden. Seit 2008 ist ein Zivilrechtsrechtsstreit mit der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG und El Cartel Media GmbH & Co. KG anhängig. Nachhaltigkeitsbericht 2016

Korruption
Korruption ist der „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“ durch Einzelpersonen oder Organisationen. In den Leitlinien umfasst Korruption Praktiken wie Bestechung, Beschleunigungszahlungen, Betrug, Erpressung, Absprachen und Geldwäsche. Dazu gehört auch das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Honoraren, Belohnungen oder vergleichbaren Vorteilen.
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Compliance
Compliance ist Bestandteil der Corporate Governance. Darunter versteht man die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes im Unternehmen.
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